Durch uns und unsere Partner können Sie folgende Flugausbildungen erhalten oder Flugzeuge chartern:

 

SPL (Sportpilotenlizenz) für Ultraleichtflugzeuge

 

 

Die preiswerte Alternative zur Privatpilotenausbildung PPL-A. Geflogen wird auf dem modernen zweisitzigen

Flugzeugen Tecnam P-92 oder C42 B mit 100 PS und super Ausstattung. Neben der modernsten Avionik ist auch ein

Mouving Terrain-GPS (P92) eingebaut, welches Ihnen den Umgang mit den neuesten GPS-Varianten näher bringt.

Auch eine Umschulung für PPL-A Inhaber ist mit diesen Flugzeugen ohne großen Aufwand möglich.

 

Fluglehrer: Ronny Winkelmann in einer Tecnam P96 Golf S (links) und einer Dynamic (rechts)

 

 

PPL-A (Privatpilotenlizenz) für Flugzeuge bis 2.0 t

Flugausbildung auf nagelneuer Cessna 172 mit Glascockpit möglich!

 

Fluglehrer: Günter Heigel an einer  Cessna 172

 

oder DA 40 TDI

Fluglehrer: Ralf Kruse in einer  DA 40 TDI

 

Der Schüler macht die ersten Flügelschläge in Form von Start und Landung mit dem Fluglehrer, später allein.

Er erlernt das Flugzeug sicher in der Luft zuhalten auch in kritischen Fluglagen.

Es werden Notlagen wie Triebwerksausfall trainiert. Höhepunkt ist der erste Alleinflug der allen Piloten nie in Vergessenheit gehen wird.

Im 2. Ausbildungsabschnitt erlangt die richtige Anwendung der Sicht- und Funknavigation an Bedeutung innerhalb der Streckenflugausbildung.

Die Ausbildung umfasst 80 Stunden Theorie und 45 Stunden Praxis (Minimalprogramm).

Es erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Siehe am Ende der Seiten die Voraussetzungen für die Ausbildung.

 

CVFR / NVFR = Ausbildung im Kontrollierten- / Nacht- Sichtflug

 


Bei Wunsch auf Weiterbildung, kann die CVFR- und NVFR- Berechtigung in Angriff genommen werden.

Beide sind Bestandteil der Berufspilotenausbildung. (CVFR 30 Std. Theorie,10 Std. Praxis, theoretische u. praktische Prüfung );  NVFR 5 Std. Praxis, keine Prüfung

 

BZF I /II AZF = Ausbildung Flugfunksprechzeugnisse


Funksprechzeugnisse können in deutscher (BZF II) und in englischer Sprache (BZF I) erlangt werden.

Für eine Instrumentenflugausbildung ist das AZF erforderlich.

 

Einweisung und Musterberechtigungen

 


Hierzu zählen Einweisungen auf andere Flugzeuge bis zu einem Abfluggewicht von 2,0 Tonnen, aber auch Banner -und Segelschleppflüge ,

als auch die Alpenflugeinweisung. Zweimotorige, als auch Flugzeuge über 2,0 Tonnen, benötigen eine Musterberechtigung,

die in der Regel eine praktische Prüfung zur Folge haben.

 

IFR (Instrumentenflugberechtigung)